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Entschädigung bei einem Flugklassen-Downgrade

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung bei einem Flugklassen-Downgrade“

  • Entschädigung ist möglich bei Downgrade in eine niedrigere Klasse.
  • Höhe der Entschädigung ist abhängig von Flugdistanz.
  • Recht auf Erstattung des Differenzbetrags.
  • Alternativ: Erstattung des Ticketpreises und Rückflug.
  • Keine Entschädigung bei freiwilligem Downgrade.
  • Anspruch auf Entschädigung gilt auch bei Pauschalreisen.
  • Ausgleichsanspruch verjährt nach 3 Jahren.
  • Verjährungshemmung durch Kontakt zum Anwalt.
  • Fluggesellschaft muss über Rechte informieren.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Sie freuen sich auf die Annehmlichkeiten Ihrer gebuchten Flugreise in der First- oder Business-Class und plötzlich wird Ihnen am Check-in mitgeteilt, dass Sie in Ihrer Bordklasse herabgestuft werden müssen. Ein Downgrade, etwa von der Business- auf die Economy-Class, ist immer ärgerlich. Schließlich werden Ihnen nun Beförderungsleistungen versagt, für die Sie bereits im Vorfeld bezahlt haben. Trotz des fehlenden Komforts dürfen Sie sich in solch einem Fall zumindest auf eine angemessene Entschädigungszahlung freuen.

Das sieht die EU-Fluggastrechte-Verordnung bei einem Downgrade vor

Artikel 10, Absatz 2 der EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt ganz genau, auf welche Fluggastrechte Sie sich bei einer Herabstufung der Beförderungsklasse berufen können. Im Gegensatz zur Entschädigung bei Flugverspätung hängt die Erstattung für ein Downgrade vom gezahlten Preis ab. Demnach ist die Airline, mit der Sie reisen, dazu verpflichtet, Ihnen binnen sieben Tagen bis zu 75 Prozent des Ticketpreises zu erstatten. Die Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich dabei anhand der Länge der Flugstrecke in Kilometern.

Höhe der Entschädigung bei einem Downgrade – gemessen an der Flugstrecke

Flüge innerhalb der EU:

  • unter 1.500 Kilometer: 30 Prozent des Preises des Flugscheins
  • über 1.500 Kilometer: 50 Prozent des Preises des Flugscheins

Flüge ab oder in die EU:

  • unter 1.500 Kilometer: 30 Prozent des Preises des Flugscheins
  • zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 50 Prozent des Preises des Flugscheins
  • über 3.500 Kilometer: 75 Prozent des Preises des Flugscheins

Auch wenn das Flugpersonal versucht, Sie mit Gratis-Getränken und -Mahlzeiten sowie mit diversen Gutscheinen zu besänftigen: Ob Sie Ihren Ausgleichsanspruch in Form von Gutscheinen oder anderen Dienstleistungen annehmen möchten, bedarf immer Ihrer schriftlichen Zustimmung. Dargebotene vermeintliche Entschädigungsleistungen in Form von diversen Vergünstigungen können daher nicht ohne Weiteres von der Fluggesellschaft als Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechte-Verordnung verrechnet werden – auch nicht, wenn Sie diese annehmen. Ihnen steht in jedem Fall ein angemessener Schadensersatz zu, wenn Sie beispielsweise gezwungen sind, in der Economy- statt in der gebuchten Business-Class zu reisen.

Flugrecht informiert, welche Zusatzkosten es bei Billigsairlines auf einem Langstreckenflug gibt

Passagiere, die auf Grund von Änderungen im Flugplan schon während des Fluges ein Downgrade in eine niedrigere Klasse erleiden, haben Anspruch auf Entschädigung. Wir prüfen das risikolos für Sie!

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