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Flugverspätung: Recht auf eine Entschädigung für Kinder bzw. Babys?

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legal-expert

Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

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Das Wichtigste zum Thema „Entschädigung für Kinder bzw. Babys“

  • Kinder und Babys haben Anspruch auf Entschädigung.
  • Voraussetzung: Flugverspätung von mind. 3 Stunden.
  • Entschädigungshöhe abhängig von Flugdistanz.
  • Ausgleichsanspruch verjährt nach 3 Jahren.
  • Verjährungshemmung durch Kontakt zum Anwalt.
  • Entschädigung kann auf das Konto des Kindes überwiesen werden.
  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen.
  • Auch bei Pauschalreisen Anspruch auf Entschädigung.


Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen

Es gibt kaum etwas Schöneres, als den Urlaub als ganze Familie anzutreten. Geht es per Flug ins ersehnte Feriendomizil, ist man jedoch auch bei allem Familienglück nicht immer vor einem Flugausfall oder einer -verspätung gefeit. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 stehen steht Passagieren, deren Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet, eine Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro zu. Wobei sich die Höhe anhand der Flugstreckendistanz ergibt. Soweit, so gut. Aber gilt diese Flugentschädigung auch für Kinder?

Gleiches Recht für alle? Nur wer bezahlt, hat das Recht auf eine Entschädigung

Viele Airlines erlassen Eltern die Flugkosten für die mitreisenden Kinder bis zu einer gewissen Altersgrenze. Im ersten Moment ist dieses Angebot verlockend. Kommt es allerdings zu einer Flugannullierung oder einer -verspätung, wird dieser Vorteil schnell zum Nachteil. Denn kostenlos Reisende schließt die EU-Fluggastrechte-Verordnung ganz klar aus. In Artikel 3, Absatz 3 heißt es dazu: „Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif[…] reisen […].“ Anspruch auf eine Fluggastentschädigung haben Kinder also automatisch nicht. Damit Sie eine Fluggastentschädigung für Ihr Kleinkind erhalten, müssen Sie demnach für dessen Mitreise bezahlt haben und eine entsprechende separate Buchungsbestätigung vorlegen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Kind über einen eigenen Sitzplatz verfügt oder nicht. Außerdem ist es auch egal, wie hoch der Ticketpreis für das Kind war – solange er mehr als 0 € betragen hat.

Ausgleichszahlung für Ihre ganze Familie – wir setzen uns für Sie ein!

Sie und Ihre Familie sind von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen und wollen eine Entschädigung für sich, Ihre Kinder und Babys einfordern? Wenden Sie sich an die Experten von flugrecht.de. Wir kennen die Ausreden der Airlines und lassen nicht locker, bis wir die entsprechende Fluggesellschaft zur Zahlung bewegt haben. Zur Not gehen wir auch gerichtlich vor.

Prüfen Sie noch heute kostenlos Ihren Anspruch und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Sie gehen absolut kein Risiko ein, da wir erst im Erfolgsfall eine Provision für unsere Arbeit veranlassen erhalten. Sie haben also nichts zu verlieren, sondern nur viel zu gewinnen.

Kennen Sie Ihre Fluggastrechte bei Kindern und Babys bei Flugrecht!

Fliegen mit kleinen Kindern ist nicht einfach – aber wenn Sie Ihre Rechte kennen und sich damit vertraut machen, können Sie das Flugerlebnis stressfreier gestalten. Denken Sie immer daran, dass Ihre Kinder auch Fluggäste sind und alle Rechte haben, die ein erwachsener Fluggast haben würde. Und Flugrecht ist immer da, um Ihnen zu helfen, sie zu verstehen und die Rechte durchzusetzen!

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