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Was darf ins Handgepäck? Was nicht?

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Geprüft von Oskar de Felice

Fluggastrechtsexperte

Handgepäck beim Flugreisen

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Das Wichtigste zum Thema „Was darf ins Handgepäck? Was nicht?“

  • Handgepäckregeln bei Flügen im EU-Raum vereinheitlicht.
  • Verbotene Gegenstände wie Waffen, Werkzeuge und Flüssigkeiten beachten.
  • Liquids in max. 100-ml-Behältern im transparenten Beutel mitführen.
  • Medikamente und Baby-Nahrung sind erlaubt, müssen aber separat vorgezeigt werden.
  • Elektronische Geräte wie Laptops und Kameras erlaubt.
  • Sportausrüstung und Musikinstrumente können zusätzliche Gebühren verursachen.
  • Bei Unsicherheit Gegenstände im aufzugebenden Gepäck verstauen.
  • Bei Verstößen gegen Handgepäckregeln drohen Bußgelder und Konfiszierung.


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In einem unserer Blogbeiträge haben wir bereits wertvolle Tipps und Tricks rund zum Thema „Koffer packen – aber richtig“ zum Besten gegeben. Diesmal soll nicht das Wie, sondern das Was im Vordergrund stehen.

Für diese Dinge gibt es grünes Licht am Airport – unter Bedingungen!

Die folgenden Gegenstände können Sie mit ins Handgepäck nehmen, wenn Sie sich an bestimmte Regeln halten.

  • Getränke und andere Flüssigkeiten: Hierbei handelt es sich wohl um die nervigste Regelung, die bei vielen Reisenden oftmals nur Kopfschütteln auslöst. Sämtliche Flüssigkeiten müssen in einzelne Behälter umgefüllt werden, die nicht mehr als 100ml umfassen dürfen. Diese wiederum gehören in einen einzigen, verschließbaren, von außen einsehbaren Plastikbeutel mit den Maximal-Maßen von 20cm x 20cm und einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter. Welche Produkte als Flüssigkeiten gelten, ist manches mal mehr als abenteuerlustig. So gelten neben Shampoo, Zahnpasta, Cremes, Mascara, Nagellack und Duschgel auch Nutella, Streichwurst und eingelegter Thunfisch als Flüssigkeit. Informieren Sie sich am besten vor dem Packen, welche Ihrer Utensilien als Flüssigkeiten gelten.
  • Keine Lust auf fade, überteuerte Speisen vom Bordcatering? Packen Sie sich selbst Ihre Lieblingssandwiches und etwas frisches Obst oder Gemüse ein. Achten Sie dabei nur auf die Bestimmungen Ihres Ziel-Landes. Eventuell ist hier die Einfuhr von Lebensmitteln nicht gestattet. Spätestens bei der Landung sollten Sie also Ihr Lunchpaket „beseitigt“ haben.
  • Sie reisen mit Kindern unter drei Jahren? Dann sind Babynahrung und -wasser unabdingbar. So sehen das auch die Behörden und das Beste: Alles, was Sie an Speisen und Getränke für die Versorgung Ihres Lieblings benötigen, fällt nicht unter die „1-Liter-Vorschrift“. Allerdings sollte die Menge
  • Sind Sie oder Ihre Kinder während des Fluges auf Medikamente und andere medizinisch notwendige Geräte angewiesen? Hierbei gibt es Folgendes zu beachten: Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel in fester Form können Sie bedenkenlos einpacken. Bei flüssigen Medikamenten (z. B. Hustensaft) gilt die vorgegebene Flüssigkeit-Mengenbeschränkung von 100ml. Von dieser Regelung sind zum Glück pharmazeutische Mittel ausgeschlossen, für die Sie eine schriftliche Bescheinigung Ihres Hausarztes, in der dieser die Notwendigkeit des jeweiligen Arzneimittels bestätigt, vorlegen können. Zeigen Sie diese bei der Kontrolle unaufgefordert vor. Achten Sie aber auch darauf, ob Sie die Medikamente auch am Zielort einführen dürfen.
  • So ein Flug, vor allem ein Langstreckenflug, kann schnell ziemlich dröge werden. Zum Glück ist es Ihnen gestattet, technische Geräte direkt mit an Ihren Sitzplatz zu nehmen. Smartphone, Notebook und E-Reader versüßen die Wartezeit.
  • Intensive Handpflege während des Fluges geplant, um der Langeweile die Stirn zu bieten? Ja, aber nur, wenn die Länge der Klinge von Nagelschere oder Feile nicht mehr als sechs Zentimeter beträgt. Selbes gilt für mitgeführte Taschenmesser. Achten Sie aber auch hier wieder auf die individuellen Richtlinien Ihres Reiseziels. Sicherheitshalber sollten Sie alles, was nach einem Messer aussieht, lieber im Koffer lassen.
  • Duty-Free Ware darf mit an Bord, wenn sich diese zusammen mit einem von außen lesbaren Kaufbeleg in einem versiegelten, durchsichtigen Beutel befindet. Lassen Sie den Beutel bis zum Ende Ihres Fluges versiegelt, um Debatten mit dem Flug- bzw. Airport-Personal zu vermeiden.
  • Auch E-Zigaretten dürfen offiziell nicht nur ins Handgepäck, sondern müssen es sogar. Warum? Weil bei akkubetriebenen Geräten im Aufgabegepäck grundsätzlich Brandgefahr besteht. Für passionierte Dampfer trotzdem kein Grund zur Freude: Dampfen dürfen Sie nämlich an Bord nicht. Nein, auch nicht auf dem Klo. Außerdem gelten für die Liquids die gleichen Vorschriften wie für andere Flüssigkeiten auch.
  • Während eines Zwischenstopps gönnen sich manche Passagiere gerne die ein oder andere Zigarette. Praktisch, dass das Mitführen von auffüllbaren Feuerzeugen und Streichhölzern im Handgepäck erlaubt ist. Ausnahme: Einweg- und Benzinfeuerzeuge sowie Überallstreichhölzer.

Das sind die absoluten No-Gos im Handgepäck

Dass Sie weder Waffen – gleich welcher Art – mitführen dürfen, versteht sich hoffentlich von selbst. Aber wussten Sie, dass auch das Mitführen von Spielzeugwaffen verboten ist? Auch haben Gegenstände, die potenziell als Waffe genutzt werden könnten, nichts im Handgepäck verloren. Hierunter fallen neben scharfen Utensilien (wie Nagelscheren, -feilen und Taschenmesser, deren Klinge länger als die zugelassenen sechs Zentimeter sind, sowie Rasierklingen ohne Plastik-Ummantelung) beispielsweise auch Wanderstöcke, Baseballschläger und Schlittschuhe.

Explosive, chemische, toxische, leicht entflammbare oder betäubende Substanzen dürfen ebenfalls nicht mitgeführt werden – darunter fallen z. B. Pfefferspray und Feuerwerkskörper.

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Haben Sie noch Frage an Flugrecht über erlaubte Waren im Handgepäck?

Dazu gehören z.B. leicht entzündliche Stoffe, Druckluftdosen, Messer und andere scharfe Gegenstände sowie aggressives Insektizid oder ähnliches. Es ist ratsam, sich vor einem Flug über die geltenden Restriktionen für das Handgepäck zu informieren, um Probleme an der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

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